Warenannahme
Rohstoffe zur Verwertung
Materialien für die wir zahlen:
Aluminium
Blei
Edelstahl / VA
Eisen & Stahl
Kupfer
Messing
Guss
Bleibatterien
Elektro-Motore
VA
Zink
Zinn
Altautos (mit amtl. Verwertungsnachweis)
Bleche / Schmelz
Bremsscheiben
Rotguss
Stahlspäne & Metallspäne
Kabel
Materialien die wir in Rechnung stellen
Abfall zur Verwertung
Altreifen
Asbesthaltige Baustoffe (mit Entsorgungsnachweis)
Bauschutt und Betonabfälle
Bohr- und Schleifemulsionen (mit Entsorgungsnachweis)
Elektroaltgeräte Zwischenlager (nur aus gewerblicher Nutzung)
Folienabfälle
Holzabfälle Kat. A I-III
KMF – alte Mineralwolle (mit Entsorgungsnachweis)
Kompostabfälle
Leuchtstoffröhren
Papier, Pappe und Akten zur Vernichtung
Tresore
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Nicht verwertbare Rohstoffe
Materialien die wir NICHT ANNEHMEN
Chemiekalien, Gift und Schadstoffe
Holzabfälle Kat. A IV (z.B. Bahnschwellen)
Strahlenbelastetes Material
Altöle und Fette
Krankenhausabfälle
Kühl- und Gefrierschränke
Elektroaltgeräte aus privater Nutzung
ANNAHME VON ALTAUTOS
Endstation Schrottpresse
Für Personenkraftwagen, die stillgelegt werden, muss 18 Monate nach Abmeldung der Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugs geführt werden (Kaufvertrag oder Verwertungsnachweis). Bei endgültiger Stilllegung ist in jedem Fall ein Verwertungsnachweis vorzulegen.
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist ein hohes Bußgeld fällig!
Sie erhalten nach Abgabe bei Springer & Sohn selbstverständlich den gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsnachweis.