Warenannahme

Rohstoffe zur Verwertung

Materialien für die wir zahlen:

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Aluminium

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Blei

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Edelstahl / VA

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Eisen & Stahl

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Kupfer

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Messing

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Guss

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Bleibatterien

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Elektro-Motore

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VA

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Zink

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Zinn

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Altautos (mit amtl. Verwertungsnachweis)

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Bleche / Schmelz

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Bremsscheiben

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Rotguss

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Stahlspäne & Metallspäne

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Kabel

Materialien die wir in Rechnung stellen

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Abfall zur Verwertung

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Altreifen

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Asbesthaltige Baustoffe (mit Entsorgungsnachweis)

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Bauschutt und Betonabfälle

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Bohr- und Schleifemulsionen (mit Entsorgungsnachweis)

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Elektroaltgeräte Zwischenlager (nur aus gewerblicher Nutzung)

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Folienabfälle

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Holzabfälle Kat. A I-III

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KMF – alte Mineralwolle (mit Entsorgungsnachweis)

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Kompostabfälle

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Leuchtstoffröhren

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Papier, Pappe und Akten zur Vernichtung

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Tresore

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Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Nicht verwertbare Rohstoffe

Materialien die wir NICHT ANNEHMEN

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Chemiekalien, Gift und Schadstoffe

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Holzabfälle Kat. A IV (z.B. Bahnschwellen)

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Strahlenbelastetes Material

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Altöle und Fette

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Krankenhausabfälle

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Kühl- und Gefrierschränke

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Elektroaltgeräte aus privater Nutzung

ANNAHME VON ALTAUTOS

Endstation Schrottpresse

Für Personenkraftwagen, die stillgelegt werden, muss 18 Monate nach Abmeldung der Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugs geführt werden (Kaufvertrag oder Verwertungsnachweis). Bei endgültiger Stilllegung ist in jedem Fall ein Verwertungsnachweis vorzulegen.
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist ein hohes Bußgeld fällig!
Sie erhalten nach Abgabe bei Springer & Sohn selbstverständlich den gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsnachweis.

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