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Annahme von Altautos

Endstation Schrottpresse

Für Personenkraftwagen, die stillgelegt werden, muss 18 Monate nach Abmeldung der Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugs geführt werden (Kaufvertrag oder Verwertungsnachweis). Bei endgültiger Stilllegung ist in jedem Fall ein Verwertungsnachweis vorzulegen.

Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist ein hohes Bußgeld fällig! Sie erhalten nach Abgabe bei Springer & Sohn selbstverständlich den gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsnachweis.